Bußgeldsachen und Verkehrsstrafrecht

In Bußgeld- wie auch in Strafsachen gilt zu Beginn der Grundsatz: Reden ist Silber, schweigen in Gold. Selbst wenn Sie sich unschuldig wähnen, sollten Sie nicht freimütig Ihre Sicht der Dinge schildern sondern zunächst von einem Verkehrsanwalt Akteneinsicht nehmen lassen. Danach können Sie sich immer noch zur Sache äußern - oder auch auch nicht, je nachdem was erfolgversprechender ist.

Bußgeldsachen

Bußgeldsachen

Die Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Verteidigung sind vielfältig. Es lassen sich zwar nicht immer Messfehler finden. Aber auch aus anderen Gründen können Verfahren zur Einstellung oder Fahrverbote zum Wegfall gebracht werden. Etwa wenn das Messgerät zu dicht hinter der Geschwindigkeitsbegrenzung aufgestellt war oder wenn durch eine geschickte Strategie Voreintragungen nicht mehr zu Ihrem Nachteil berücksichtigt werden dürfen. Hingegen wird die bloße Behauptung, man sei beruflich auf seinen Führerschein angewiesen, einen Bußgeldrichter selten beeindrucken. Die hierfür notwendige Darlegung und Glaubhaftmachung gelingt in der Regel nur mit verkehrsanwaltlicher Unterstützung.

Verkehrsstrafsachen

Verkehrsrechtssachen

Begeht man eine Verkehrsstraftat, hat diese zumeist besonders schwere Konsequenzen. Wer sich zum Beispiel vom Unfallort ohne vorherige Mitteilung seiner Personalien entfernt, etwa weil er der Meinung ist, der Unfallgegner sei selbst schuld gewesen oder niemand habe den Unfall beobachtet, der riskiert neben einer saftigen Geldstrafe auch seine Fahrerlaubnis. Umso wichtiger ist die frühzeitige Einschaltung eines Anwalts.

Bei Trunkenheits- und Drogendelikten umfasst die anwaltlichen Tätigkeit nicht nur die Verteidigung gegen den Strafvorwurf sondern vor allem auch die Beratung im Hinblick auf die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis. Die rechtzeitige Vorbereitung auf eine MPU-Begutachtung kann wertvolle Zeit sparen.

Führerscheinrecht / Verkehrsverwaltungsrecht

Haben sich erst einmal ein paar Punkte im Flensburger Fahreignungsregister angesammelt, gerät man zwangsläufig in den Fokus der Fahrerlaubnisbehörde. Das Punktesystem wurde mit der Punktereform zwar verschärft, aber nicht unbedingt vereinfacht. Wer wegen des Erreichens von 8 Punkten die Fahrerlaubnis verliert, hat höchstwahrscheinlich keine oder zu spät die Hilfe eines Verkehrsanwalts in Anspruch genommen.

Auch wem aufgrund vermeintlicher körperlicher oder charakterlicher Defizite eine Fahreignungsbegutachtung droht, wäre äußerst schlecht beraten, wenn er diese nur mit gutem Willen bewältigen wollte. Das geht zumeist schief. Stattdessen sollte auch hier nicht auf das Fachwissen und die Erfahrung eines Verkehrsanwalt verzichtet werden.